Häufige Fragen rund um die Vignette

Welche Vignettenarten gibt es? Wie lange und wo gelten diese? Wo kann ich sie kaufen? Habe ich Anspruch auf eine Ersatzvignette? Diese und weitere häufig gestellt Fragen zur Vignette haben wir kompakt für Sie im anschließenden FAQ-Bereich zusammengefasst.

Allgemeine Fragen

Seit 1997 gibt es die „altbekannte“ Klebevignette. 21 Jahre später, seit Ende 2017 (für das Jahr 2018) gibt es als zusätzliches Service die Digitale Vignette. Der Vorteil: Kein Kleben und Kratzen, denn die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden.

Klebevignette

Die Klebevignette erhalten Sie in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland.

Digitale Vignette

Die Digitale Vignette erhalten Sie online in unserem Mautshop von jedem Ort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz aus, und in der ASFINAG App. Weiters können Sie die Digitale Vignette an den ASFINAG Mautstellen, den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ, ADAC sowie in diversen Tankstellen und Trafiken sowie bei Automaten auf diversen Rastanlagen und Grenzübergängen kaufen. Die Bezahlung an den Automaten erfolgt ausschließlich bargeldlos mittels Kredit- oder Debitkarte.

 

Bitte beachten Sie: Wir verkaufen keine digitalen Vignetten an Bürostandorten der ASFINAG oder in Autobahnmeistereien.

Übrigens: Beim Kauf der Digitalen Jahresvignette über den Mautshop kann mit nur einem Klick das Abo-Service aktiviert werden. Somit verlängert sich die Gültigkeit Ihrer Jahresvignette automatisch.

Für beide Vignettenarten (Klebe- und Digitale Vignette) gibt es 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignetten.

Jahresvignette: Gilt 14 Monate, nämlich vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres, 24:00 Uhr.

2-Monats-Vignette: Gilt zwei Monate. Beispiel: Gültigkeit ab 10. Jänner, Ende der Gültigkeit 10. März, 24:00 Uhr.

10-Tages-Vignette: Gilt zehn Tage. Beispiel: Gültigkeit 10. Jänner, Ende der Gültigkeit 19. Jänner, 24:00 Uhr.

Nur als Digitale Vignette erhältlich:

1-Tages-Vignette: Gilt für einen Kalendertag. Beispiel: 10. Jänner von 0:00 bis 24:00 Uhr.

 

ACHTUNG:

  • Eine nicht geklebte bzw. nicht gelochte (10-Tages- oder 2-Monats-) Vignette ist ungültig und kann Strafen zwischen € 300 und € 3.000 nach sich ziehen, sofern keine Ersatzmaut bezahlt wird.
  • Wird die Digitale Vignette im Wege des Fernabsatz gekauft (d.h. als Privatperson im ASFINAG Mautshop oder über die ASFINAG App) ist sie frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig (siehe dazu „Fragen zur Digitalen Vignette“). Beim Kauf einer 1-Tages bzw. 10-Tages Vignette entfällt diese Frist!

Auch bei den Preisen gibt es keinen Unterschied zwischen Klebe- und Digitaler Vignette.

Grundsätzlich gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tGm) auf den orange eingezeichneten Autobahnen und Schnellstraßen die Mautpflicht (siehe Grafik). Keine Vignette ist zur Benutzung von besonders kostenintensiven Streckenabschnitten, der Streckenmaut, notwendig. Hier gelten gesonderte Streckenmauttarife.

Ausnahmen zur Vignettenpflicht

Mit 15. Dezember 2019 treten auf fünf Abschnitten Ausnahmen der Vignettenpflicht in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesstraßen-Mautgesetz.

Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:

  • die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
  • die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Sie haben die Möglichkeit zwischen einer Klebe- und einer Digitalen Vignette zu wählen.

Digitale Vignette:

Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Wenn Sie ein Wechselkennzeichen haben, profitieren Sie von der Digitalen Vignette, da nur mehr eine Vignette für bis zu drei Fahrzeuge gekauft werden muss. Sie erhalten die Digitale Vignette im ASFINAG Mautshop.

Klebevignette:

Die Klebevignette ist an das Fahrzeug gebunden. Verwenden Sie eine Klebevignette, benötigen Sie auch bei Vorliegen eines Wechselkennzeichens für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette.

Nein. Für Anhänger, Wohnwägen, Beiwagen für Motorräder und dergleichen ist keine zusätzliche Vignette notwendig.

Laut Mautordnung (§ 10 Abs. 3) gelten Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, sprich Trikes und Can Am Spyder, als einspurige Fahrzeuge. Somit ist für diese Fahrzeuge die Vignette für ein einspuriges Kfz (Motorrad-Vignette) ausreichend.

Quads (wenngleich als Motorrad angemeldet) gelten - ungeachtet der Spurbreite und ungeachtet der zum Lenken berechtigten Führerscheinklasse - als mehrspurige Fahrzeuge und benötigen hingegen eine Pkw-Vignette.

Ist das Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet, ist die Vignette anstatt des Aufklebens nur mitzuführen und im Zuge einer Kontrolle vorzuweisen oder Sie kaufen sich eine passende Digitale Vignette im ASFINAG Mautshop.

Während des Gültigkeitszeitraumes der Vignette ist ein Wechsel nicht möglich. Wenn Sie also eine Jahresklebevignette gekauft haben, können Sie während der Gültigkeitsdauer (z.B. 1. Dezember 2023 bis 31. Jänner 2025) nicht auf eine Digitale Vignette umsteigen. Auch umgekehrt ist das nicht möglich. Für das darauffolgende Vignettenjahr können Sie aber entscheiden, welche Vignettenvariante Sie gerne wählen wollen.

Ausnahme: Wenn die Windschutzscheibe bricht, auf der eine Klebevignette angebracht ist, ermöglichen wir einen kostenlosen, unkomplizierten und raschen Umstieg auf die Digitale Vignette.

Ja. Menschen mit Behinderung („Anspruchsberechtigte“) haben unter den Voraussetzungen des § 13 BStMG in Verbindung mit dem Versicherungssteuergesetz 1953 sowie der dazu ergangenen Verordnung (ANB-V idgF) Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahresvignette. Hierzu hat sich der Anspruchsberechtigte an die für die Zulassung des Kraftfahrzeuges örtlich zuständige Zulassungsstelle zu wenden. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 13 Abs 2 BStMG erfolgt durch die Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigten Versicherer.

Nach positivem Abschluss der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen veranlasst die Gemeinschaftseinrichtung die Registrierung des Kraftfahrzeugkennzeichens des befreiten Kfz im Mautsystem der ASFINAG. Gleiches gilt für Änderungen des Kraftfahrzeugkennzeichens des befreiten Kfz einer, eines Anspruchberechtigten. Zum Zeitpunkt der Registrierung im Mautsystem der ASFINAG erhält der oder die Anspruchsberechtigte eine kostenlose Digitale Jahresvignette. Ebenfalls wird automatisch auch jeweils eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawanken Autobahn) freigeschaltet.

Eine Abfrage des Kraftfahrzeugkennzeichens in der Vignettenevidenz gibt Aufschluss darüber, ob eine befreites Kfz über eine gültige Digitale Vignette oder Streckenmaut verfügt und für welchen Zeitraum diese gelten. Die Digitale Vignette wird in der Vignettenevidenz im jeweiligen Jahr als Digitale Jahresvignette angezeigt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.asfinag.at/gratisvignette.

Die aktuell gültige Mautordnung stellen wir Ihnen zum Download bereit. Beachten Sie auch alle gültigen Anhänge.

Bei der Klebevignette sowie bei der Digitalen Vignette kontrolliert die ASFINAG stichprobenartig,

  • durch manuelle Kontrollen unserer Kolleginnen und Kollegen des Service- und Kontrolldienstes (das sind in etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
  • durch unsere Automatischen Vignettenkontroll-Kameras. Für mehr als 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen gibt es bis zu zwanzig Automatische Vignettenkontroll-Kameras. Diese Kameras sind mobil und wechseln laufend den Standort.

Die Kontrollsysteme speichern ausschließlich Daten jener Fahrzeuge, die keine gültige Klebevignette oder Digitale Vignette haben. Diese Daten dienen einzig und allein als Beweis für Mautdelikte sowie zur Abwicklung von Ersatzmaut-Forderungen. Alle anderen Daten werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar.

Fragen zur Klebevignette

Anhand folgender Erkennungsmerkmale können Sie eine originale Vignette von einer Fälschung unterschieden:

  • Sämtliche Vignetten werden von einem darauf spezialisierten Unternehmen hergestellt. Ähnlich den Geldscheinen verfügen sie über ein Sicherheitshologramm als Hauptschutz gegen Produktfälschungen: Kippt man die Vignette, schillern der Bundesadler und das Autobahnsymbol

  • Ebenfalls im Hologramm: Die Jahreszahl "z.B. 24" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2023 bis 31. Jänner 2025

  • Auch gegen starkes Licht gehalten ist eine Original-Vignette nicht lichtdurchlässig. Das gilt auch für die Trägerfolie: Die Schrift einer Seite darf nicht auf der anderen Seite durchscheinen

  • Die Oberfläche der Vignette ist aus speziellem Material hergestellt, das Licht reflektiert. Mit einer Taschenlampe ist dieser Effekt auch im aufgeklebten Zustand leicht erkennbar

  • Im leeren Feld der Trägerfolie – dort wo die Vignette vor dem Abziehen geklebt hat – dürfen keine Kleberückstände bleiben

Zusätzlich können Sie auch eine Online-Prüfung durchführen. Durch Eingabe der Vignetten-Nummer inklusive der Prüfziffer erkennt das System, ob die Vignette eine korrekt gedruckte Vignette ist. Die Vignetten-Nummer finden Sie unter dem aufgedruckten Barcode.

Bitte geben Sie hier den Vignetten-Prüfcode ein:

Pkw-Vignette

Kleben Sie die Vignette gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe (unsere Empfehlung: links oben oder im Bereich des Rückspiegels).

Achtung: Kleben Sie die Vignette außerhalb des Tönungsstreifens!

Motorrad-Vignette

Kleben Sie die Vignette auf einen sauberen und vor allem nicht auswechselbaren Teil des Motorrads (z.B. Gabelholm oder Tank).

Achtung: Eine Vignette am Koffer oder einer Seitentasche ist nicht gültig!

Sie sollten diesen aufbewahren! Der untere Vignettenabschnitt ist die Trägerfolie inklusive Seriennummer und gilt als erforderlicher Kaufnachweis. Bricht Ihre Windschutzscheibe, müssen Sie diesen Abschnitt für den Vignettenersatz (beziehungsweise für die Erstattung der Vignettenkosten) verpflichtend vorlegen.

Ja, nicht geklebte und nicht gelochte Vignetten stellen keine ordnungsgemäße Mautentrichtung dar. Jedoch gibt es Ausnahmen. Wenn Kraftfahrzeuge zur Probefahrt oder zur Überstellung geführt werden, genügt es, wenn eine 2-Monats-Vignette hinter der Windschutzscheibe gut ersichtlich ist. Sofern Sie eine Jahresvignette oder eine 10-Tagesvignette besitzen, müssen Sie diese immer ankleben. Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt nicht mit einer Windschutzscheibe ausgestattet sind, haben Sie die Vignette bei sich zu führen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug an einem vignettenpflichtigen Rastplatz abstellen, so ist die Vignette von außen gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.

Nein das ist nicht möglich. Die Klebevignette ist fahrzeugbezogen. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist damit ausgeschlossen.

Bei Windschutzscheiben-Bruch (beispielsweise durch Steinschlag) erhalten Besitzerinnen und Besitzer einer österreichischen Jahresvignette eine Ersatzvignette oder Kostenersatz für eine Ersatzvignette. Sie benötigen hierfür:

  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Die abgelöste Jahresvignette samt unterem Vignettenabschnitt (= Trägerfolie)
  • Eine Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, auch bei Firmenfahrzeugen die Fahrzeuglenkerin, den Fahrzeuglenker zu nennen!)
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Vignettenersatz bei Scheibenbruch oder Kostenersatz für eine Ersatzvignette bei Scheibenbruch
  • Bei Kostenersatz zusätzlich: Angabe einer Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN, BIC Code und Kontoinhaber) 

Die Ersatzvignette erhalten Sie an folgenden Standorten:

ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
ASFINAG Mautstellen

Autobahn-Grenze Suben
4975 Suben, Suben 89 (Bankgebäude), Werner Vogl
Geöffnet: tägl. 24 Std.
+43 (0) 7711-31582

Grenze Kiefersfelden
ITM Handels GmbH
Autobahn Tank und Rastanlage
Geöffnet: tägl. 24 Std.
+49 (0) 8033-302560

Grenze Salzburg/Walserberg
Grenzspedition ASALIS
Geöffnet: tägl. Mo bis So von 06:00 bis 21:00 Uhr
+49 (0) 8651-965721

Grenze Scharnitz
Firma Steffan und Co. & KG
Geöffnet: tägl. 07:00 – 19:00 Uhr
+43 (0) 5213-5306

Autobahn-Grenze Hörbranz
Raststation Hörbranz GmbH (an der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn)
Geöffnet: tägl. 24 Stunden
+43 (0) 5573-84452

Bitte beachten Sie: Bei den Grenzübergangsstellen kann für diese Leistung eine Bearbeitungsgebühr eingehoben werden.

Für Kostenersatz senden Sie alle genannten Unterlagen an:

ASFINAG Maut Service GmbH
Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich

Achtung! Beachten Sie bitte, dass eine Ersatzvignette nur dann ausgegeben wird, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dass dessen Haftpflichtversicherung auch für Ihre Vignette beziehungsweise die Vignettenkosten regresspflichtig ist.

Mehr Informationen zum Thema Windschutzscheibenbruch erhalten Sie von unseren Kollegen im Service Center unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder unter +43 (1) 95512-66 (kostenpflichtig aus allen anderen Ländern).

Bei Totalschaden erhalten Besitzerinnen und Besitzer einer österreichischen Jahresvignette eine Ersatzvignette oder einen Kostenersatz für eine Ersatzvignette. Sie benötigen hierfür:

  • Die abgelöste Original-Jahresvignette inklusive dem unteren Vignettenabschnitt (= Trägerfolie) und eine Kopie der Fahrzeugabmeldung
  • Den Nachweis, dass der Pkw wirklich ein Totalschaden ist (beispielsweise Schreiben mit kurzer Stellungnahme zum Sachverhalt, Stempel und Unterschrift Ihrer Werkstatt, des Automobilklubs oder vom Verschrottungsunternehmen). Wichtig: Das Schriftstück muss eindeutig belegen, dass es sich um einen Totalschaden handelt
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz bei Totalschaden / Formular für Kostenersatz für eine Ersatzvignette bei Totalschaden
  • Bei Kostenersatz zusätzlich notwendig: Angabe einer Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN, BIC Code und Kontoinhaber), eine Kopie der Zweitvignette oder der Kaufrechnung

Für Kostenersatz schicken Sie alle genannten Unterlagen an:

ASFINAG Maut Service GmbH
Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich

Die Ersatzvignette erhalten Sie an folgenden Standorten:

ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
ASFINAG Mautstellen

Bitte beachten Sie: Kosten werden nur dann erstattet, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dass dessen Haftpflichtversicherung auch für Ihre Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.

Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.

Bei Schweizer Fahrzeugen wird der Ersatz durch die Versicherung organisiert.

Mehr Informationen zur Vignette in der Schweiz finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.